a2014 „… aus erzieherischen Gründen …“ – Die Geschichte eines Justizmordes

DOKUMENTARFILM (1994, 30 Min.)

18. November 2014

Central Kino / Hof

© Familie Smolka
Todesstrafe aus »erzieherischen Gründen«. Nach seiner Flucht 1958 nach Westdeutschland wollte der 28-jährige ehemalige Oberleutnant und Kompanieführer der DDR-Grenzpolizei Manfred Smolka seine in Titschendorf zurückgebliebene Ehefrau Waltraud und seine neunjährige Tochter nachholen. Mit Hilfe des IM Fritz Renn wurde er vom MfS im August 1959 an der Grenze in eine Falle gelockt und nach einer Schussverletzung ebenso festgenommen wie seine vom IM begleitete Ehefrau. Der für Erich Mielke bestimmte MfS-Vorschlag vom Januar 1960 zur Inszenierung der Gerichtsverhandlung schloss mit dem Vermerk: »Das Verfahren ist geeignet, aus erzieherischen Gründen die Todesstrafe zu verhängen.« Das Todesurteil des Bezirksgerichts Erfurt am 5. Mai 1960 diente nicht der Rechtspflege oder der Verwirklichung von Gerechtigkeit, sondern war ein politischer Mord, dem der Schein eines rechtsstaatlichen Verfahrens gegeben wurde. Manfred Smolka wurde am 12. Juli 1960 in Leipzig durch Enthauptung hingerichtet.

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Dr. Hans-Jürgen Grasemann
Oberstaatsanwalt a.D.